Wenn Phoenix und Chris gesagt haben, das geht klar, dann ist alles OK - nochmal willkommen hier!
@ Zhe:
Zitat Waffenrecht: (Quelle:
www.Waffen-Hansen.info)"Rechtliche Bestimmung für Softair- Waffen
Softair frei ab 14 Jahren
Bis zu einer Angleichung des Waffenrechts wurde die Energiegrenze für Schusswaffen die zum Spiel bestimmt sind im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 zu § 2 Abs. 4 des WaffG auf 0,5 Joule festgelegt. Dies bedeutet, das Federdruckpistolen und Gewehre sowie elektrische Automatik Pistolen mit einer Energie von max. 0,5 Joule von Jugendlichen ab 14 Jahren gebraucht werden dürfen. Das Führen ohne Waffenschein ist damit erlaubt. Das Schiessen sollte sich aber auf befriedeten Besitztum mit Erlaubniss des Eigentümmers beschränken. Die Pistolen unterliegen nicht dem Waffengesetz, da die Leistung max. 0,5 Joule beträgt. Die "F" Kennzeichnung für diese Waffen mit einer Leistung von max. Energie von 0,5 Joule ist hinfällig.
Softair ohne Altersbeschränkung
Energie unter 0,08 Joule frei ab 3 Jahren (Spielzeugverordnung (88/378/EWG) und DIN EN 71-1. Für softair mit einer Bewegungsenergie unter 0,08 Joule (sog. Freie Softair) gilt; Der Erwerb dieser Spielzeugpistolen ist ohne Altersbegrenzung frei. Das Führen ohne Waffenschein ist erlaubt. das Schiessen sollte sich aber auf das befriedete Besitztum mit Erlaubnis des Eigentümers beschränken. Die Pistole unterliegt nicht dem Waffengesetz da die Leistung weniger als 0,08 Joule beträgt.
Softair ab 18 Jahren
Auf Softairwaffen die mit einem "F" gekennzeichnet sind, ist die für Druckluft-, Federdruck- und CO² Waffen geltende, gesetzliche Regelung anzuwenden: Kauf und Besitz entsprechenderSoftairwaffen sind frei ab 18 Jahren. Das Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ist ohne Waffenschein nicht zugelassen und wird als Straftat behandelt. Das Schiessen mit solchen Waffen außerhalb von Schießstätten ist eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs.1 Nr. 3 WaffG, außer es erfolgt auf einem befriedeten (abgesperrten) Besitztum mit Zustimmung des Eigentümers und die Geschosse können den abgesperrten Bereich nicht verlassen."
Das heißt, du hast recht, kaufen darfst du sieunter 14, nur eigentlich nicht benutzen!!!